Rechtsprechung
FG München, 23.03.1998 - 7 V 524/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.09.1984 - IV R 101/82
Kanalbaubeiträge: Im Gegensatz zu Beiträgen für den erstmaligen Kanalanschluß …
Auszug aus FG München, 23.03.1998 - 7 V 524/98
Nach der Rechtsprechung droht die Vollstreckung erst dann, wenn sie aus der Sicht eines objektiven Betrachters zeitlich so unmittelbar bevorsteht, daß es dem Antragsteller nicht zuzumuten ist, zunächst bei der Finanzbehörde statt unmittelbar bei Gericht die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen (BFH-Beschluß vom 5. Juni 1985 II S 3/85, BStBl II 1985, 49). - BFH, 05.06.1985 - II S 3/85
Drohung der Vollstreckung - Konkrete Vorbereitungshandlungen - Unmittelbares …
Auszug aus FG München, 23.03.1998 - 7 V 524/98
Nach der Rechtsprechung droht die Vollstreckung erst dann, wenn sie aus der Sicht eines objektiven Betrachters zeitlich so unmittelbar bevorsteht, daß es dem Antragsteller nicht zuzumuten ist, zunächst bei der Finanzbehörde statt unmittelbar bei Gericht die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen (BFH-Beschluß vom 5. Juni 1985 II S 3/85, BStBl II 1985, 49). - BFH, 19.11.1990 - III S 6/90
Geltendmachung von Krankheitskosten als aussergewöhnliche Belastung - Vorliegen …
Auszug aus FG München, 23.03.1998 - 7 V 524/98
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 19. November 1990 III S 6/90, BFH/NV 1991, 459). - FG Münster, 10.02.1995 - 1 V 4490/94
Auszug aus FG München, 23.03.1998 - 7 V 524/98
Geht es - wie hier - um die Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids, liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 4 Nr. 2 FGO vor, wenn die Vollstreckung des Folgebescheids droht (Finanzgericht Münster, Beschluß vom 10. Februar 1995 1 V 4490/94 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 756). - FG Hessen, 14.11.1994 - 12 V 2939/94
Auszug aus FG München, 23.03.1998 - 7 V 524/98
Geht es - wie hier - um die Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids, liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 4 Nr. 2 FGO vor, wenn die Vollstreckung des Folgebescheids droht (Finanzgericht Münster, Beschluß vom 10. Februar 1995 1 V 4490/94 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 756).